Bundesliga

2017/18: DFL verweigert keinem Klub die Lizenz

Erste Entscheidungen für die kommende Saison

2017/18: DFL verweigert keinem Klub die Lizenz

Lizenzierung: Alle Klubs spielberechtigt.

Lizenzierung: Alle Klubs spielberechtigt. imago

Alle Klubs haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die Erstentscheidung der DFL einzulegen. Anfang Mai erfolgt dann die zweite DFL-Entscheidung mit einer Einspruchsfrist von fünf Tagen. Anschließend wird die erste Sitzung des Lizenzierungsausschusses, der final über die zweite Beschwerde entscheidet, abgehalten. Die endgültige Entscheidung über die eventuelle Erfüllung von Bedingungen und die Vergabe der Lizenzen trifft der Lizenzierungsausschuss Anfang Juni.

Die DFL überprüft satzungsgemäß zur Sicherstellung eines integren und fairen Wettbewerbs neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Klubs auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien. Hierzu kann die DFL Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass der Klub die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen wird hingegen festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2017/18 eingehalten werden müssen.

Auflagen für Darmstadt - Bedingungen für Hamburg

Von den Bundesligisten hat bisher der Hamburger SV von sich aus bekanntgegeben, die Lizenz nur unter Bedingungen erhalten zu haben. "Die Bedingungen werden wir fristgerecht erfüllen", wird Finanzvorstand Frank Wettstein auf der Vereins-Website zitiert. Darmstadt 98 muss harte Auflagen im Bereich der Stadioninfrastruktur erfüllen. Dies teilte der Klub am Mittwochabend in einer Stellungnahme mit und kündigte in diesem Zuge an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Wie die DFL mitteilte, muss für eine weitere Genehmigung als Spielstätte im Profifußball die Gegengerade des Jonathan-Heimes-Stadions am Böllenfalltor bis zum 31. Januar 2018 überdacht sein. Alternativ müsse in ein Ausweichstadion umgezogen werden. Auch die Arbeitsbedingungen für die Medien seien "auf Dauer nicht tragfähig".

Auch Zweitligist 1. FC Nürnberg muss neben Bedingungen auch Auflagen erfüllen.

kon