Bundesliga

"Dem Verein geschadet": DFB sperrt Schmidt für zwei Spiele

Leverkusens Trainer muss erneut auf die Tribüne

"Dem Verein geschadet": DFB sperrt Schmidt für zwei Spiele

Muss zwei Pflichtspiele Innenraumverbot verbüßen: Leverkusens Trainer Roger Schmidt.

Muss zwei Pflichtspiele Innenraumverbot verbüßen: Leverkusens Trainer Roger Schmidt. picture alliance

Roger Schmidt darf sich beim DFB-Pokal-Spiel am Dienstag (18.30 Uhr) bei den Sportfreunden Lotte und bei der Bundesliga-Auswärtspartie beim VfL Wolfsburg am Samstag (15.30 Uhr, beide LIVE! bei kicker.de) nicht im Stadion-Innenraum aufhalten. Dazu muss er eine Geldstrafe über 15.000 Euro bezahlen. Schmidt hat dem Urteil bereits zugestimmt, nur deswegen kann es so schnell in Kraft treten. Am 5. November gegen Darmstadt steht er seiner Mannschaft wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

"Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein", erklärte der DFB. "Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten."

Natürlich habe ich auch dem Verein geschadet.

Roger Schmidt

Schmidt war am Samstag im Spiel gegen Hoffenheim (0:3) in der 51. Minute auf die Tribüne geschickt worden, weil er Trainerkollege Julian Nagelsmann beleidigt hatte (" Was bist du denn für ein Spinner? Halt doch einfach mal die Schnauze!" ). Der DFB wertete das als "unsportliches Verhalten".

Schmidt spendet weitere 15.000 Euro

"Ich respektiere und akzeptiere das Urteil vorbehaltlos und kann die Argumentation des Gerichts aufgrund der Vorgeschichte im Rahmen des Dortmund-Spiels im vergangenen Februar nachvollziehen", wird Schmidt in einer am Abend verschickten Leverkusener Pressemitteilung zitiert. "Natürlich habe ich auch dem Verein geschadet. Ich bedauere, die Mannschaft in diese Situation gebracht zu haben. Jetzt geht es darum, die Vorfälle hinter uns zu lassen, sie für die Zukunft auszuschließen und uns auf unsere sportlichen Ziele zu konzentrieren." Er werde weitere 15.000 Euro an eine soziale Einrichtung spenden.

Die Sperre von zwei Spielen hängt mit dem vorangehenden Vergehen des 49-Jährigen zusammen: Im Februar hatte er sich im Spiel gegen Borussia Dortmund geweigert, den Innenraum zu verlassen und so eine längere Spielunterbrechung provoziert. Das Urteil lautete fünf Spiele Sperre - zwei davon auf Bewährung. Und jene "Teilaussetzung zur Bewährung" wiederrief das DFB-Sportgericht nun.

Schmidt selbst hatte dem Urteil am Montag gelassen entgegengeblickt - mit Christian Streich vom SC Freiburg war ihm ein Trainerkollege zur Seite gesprungen .

jpe