Bundesliga

Eintracht: Teilausschluss gegen Bayern und Ingolstadt

Auswärtstickets müssen zur Rückrunde personalisiert werden

Eintracht: Teilausschluss gegen Bayern und Ingolstadt

Man wird sich in Frankfurt daran gewöhnen müssen: Die Fans bleiben zwei Mal draußen.

Man wird sich in Frankfurt daran gewöhnen müssen: Die Fans bleiben zwei Mal draußen. picture alliance

"Wir mussten ein gewisses Zeichen setzten", begründete Kontrollausschusschef Anton Nachreiner seinen Strafantrag. Vor den Plädoyers hatten sich die beiden Parteien auf ein konsensfähiges Urteil verständigt, dem sich das Sportgericht anschloss. Eintracht-Anwalt Christoph Schickhardt sprach von einer "harten, aber fairen Verhandlung". "Ich hoffe, wir sind nicht irgendwann gezwungen von einem weiteren Tiefpunkt zu sprechen, und wir können einmal einen Fortschritt vermelden", betont Frankfurts Vorstand Axel Hellmann. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, machte klar, dass es nur "der Besonnenheit des Schiedsrichters zu verdanken war, dass das Spiel nicht abgebrochen und zugunsten von Magdeburg gewertet wurde, was zeigt, wie schnell Fans ihren eigenen Verein an den sportlichen Abgrund führen können".

Eintracht Frankfurt muss im nächsten Heimspiel bei der bereits ausverkauften Partie gegen den FC Bayern (15. Oktober) den Stehblock 40 sperren, was 2500 Zuschauer betrifft. Dieser Zuschauerbereich wird hauptsächlich von den Ultras genutzt. Diese Strafe war im vorigen DFB-Urteil zur Bewährung, die nun widerrufen wurde, verhängt worden.

Eintracht Frankfurt - Vereinsdaten
Eintracht Frankfurt

Gründungsdatum

08.03.1899

Vereinsfarben

Rot-Schwarz-Weiß

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Personalisierte Auswärtstickets in der Rückrunde

Weit weniger Zuschauer werden am 25. Oktober die Arena während des DFB-Pokalspiels gegen den FC Ingolstadt bevölkern. Bei dieser Partie erhalten nur Gästefans sowie etwa 12.000 Inhaber von Eintracht-Dauerkarten gewisser Sitzplatzbereiche Einlass. Wegen der Einnahmeteilung muss Frankfurt Ingolstadt den Verlust finanziell ausgleichen. Zum Strafenkatalog des DFB-Sportgerichtsurteils gehört ferner die Einführung von personalisieren Auswärtstickets zur Rückrunde sowie die Auflage, bei Auswärtsspielen 50 Ordner mitzuschicken. Diese beiden Maßnahmen sind bis Saisonende befristet.

In der 1. DFB-Pokalrunde waren in Magdeburg aus Frankfurts Fanblock mehrere Leuchtraketen und ein Rauchtopf in die Zuschauerränge der Heimmannschaft geflogen, außerdem wurden im Gästebereich Bengalos, Rauchtöpfe und Böller gezündet. Laut mehrerer Aussagen von Eintracht-Anhängern und Vereinsmitarbeitern seien die hessischen Fans durch antisemitische Gesten, Rufen und Gesänge massiv provoziert worden. Etwaige Vorkommnisse sind auch Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens gegen den 1. FC Magdeburg, das noch nicht abgeschlossen ist. Der DFB-Sicherheitsbeauftragte konnte die Provokation vor dem Sportgericht allerdings nicht bestätigen.

Eintracht-Anwalt Schickhardt trug zur Reduzierung des Strafmaßes bei, indem er während der 90-minütigen Beweisaufnahme und in seinem Plädoyer immer wieder auf eine „Zeitenwende“ und einen „Quantensprung“ in der Fanszene der Hessen verwies. Erstmals hätten Anhänger gegen einen Zuschauer aus der Kurve ausgesagt und Videomaterial zur Überführung des Täters zur Verfügung gestellt. Laut Darstellung des Klubs soll es sich um einen Einzeltäter handeln, der nicht der Fanszene zugehörig und noch nicht identifiziert sei, was aber bevorstehe. Schickhardt verwies außerdem darauf, dass sich die Eintracht-Fans seit den Geschehnissen von Magdeburg völlig unauffällig verhielten.

Michael Ebert