Das Sportgericht ahndete mit der Strafe das Fehlverhalten einiger Hertha-Fans im DFB-Pokalspiel bei Arminia Bielefeld (2:4 i.E.).
Bei der Pokalpleite in der 2. Runde wurden vor Spielbeginn im Fanblock der Berliner sechs pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurde ein bengalisches Feuer auf das Spielfeld geworfen, wodurch sich der Anpfiff der Partie um etwa eine halbe Minute verzögerte.
Auch im zweiten Abschnitt wurde im Berliner Zuschauerbereich wieder Pyrotechnik abgebrannt. In der 75. Minute wurden ein gutes Dutzend bengalische Fackeln gezündet.
Zur Kasse gebeten wurde auch der VfR Aalen. Der Zweitligist muss wegen zweier Fälle von unsportlichen Verhaltens seiner Fans 12.000 Euro zahlen. Im Ligaspiel beim 1. FC Heidenheim (1:0) 5. Dezember 2014 wurden im Aalener Zuschauerbereich pyrotechnische Gegenstände gezündet, drei bengalische Fackeln zudem in den Innenraum geworfen. Zwei Wochen später wurde in der Partie gegen RB Leipzig (0:0) aus dem Aalener Fanblock ein Knallkörper auf das Feld geworfen.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. "Dass wenige Unverbesserliche dem Verein durch ihr Fehlverhalten gerade in der angespannten Finanzsituation diesen Schaden zufügen, ist mehr als traurig. Sollten die Verursacher solcher Aktionen ausfindig gemacht werden, werden wir die Strafe auf diese umlegen", äußerte sich das geschäftsführende VfR-Präsidiumsmitglied Carl Ferdinand Meidert.