Offenbach: Nach Boysens Weggang
FSV soll Schadenersatz leisten
Vereinsrechtsanwalt Hans Peter Adler machte deutlich, dass "in jedem Fall" ein Schadenersatzanspruch "wegen vertragswidrigen bzw. wettbewerbswidrigen Verhaltens" entstanden sei sowie "unter Umständen auch ein Anspruch auf Unterlassung der anderweitigen Tätigkeit bzw. Beschäftigung".
Die Kickers betonen, dass Boysen zum 30. November dieses Jahres gekündigt habe, "was wiederum bedeutet, dass Herr Boysen verpflichtet ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen zu entsprechen und er sich vertragswidrig verhält, wenn er dies ablehnt". Offenbar streben die Offenbacher an, eine Ablösesumme vom FSV zu erhalten. Die Frankfurter, heißt es weiter, hätten sich "wettbewerbswidrig" mit Herrn Boysen während des noch bestehenden Vertragsverhältnisses zum OFC in Verbindung gesetzt und ihn zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst.
Zum Thema
Auf FSV-Geschäftsführer Bernd Reisig ist man bei den Offenbachern besonders schlecht zu sprechen. Ihm soll künftig bei OFC-Heimspielen der Zugang zum VIP-Raum verweigert werden. Reisig wurde sogar aufgefordert, den Bieberer Berg nicht mehr zu betreten. Der "Verbannte" reagierte gegenüber dem Online-Dienst des Hessischen Rundfunks "hr-online" gelassen: "Da mache ich mir überhaupt keine Gedanken drüber", sagte Reisig. Und weiter: "Wenn die Offenbacher darüber zwei Nächte geschlafen haben, wird da sicher wieder eine Normalität und Klarheit eintreten."
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