Ex-Clubberer Keller war am 5. Juli 2015 als Täter an einer Auseinandersetzung beteiligt, die eine gefährliche Körperverletzung zur Folge hatte. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den damals 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu zwei Wochen Dauerarrest sowie zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Ab dem 22. August wird der Linksverteidiger seinem Arbeitgeber St. Pauli also zwei Wochen lang fehlen.
"Ich habe einen riesigen Fehler gemacht und bereue mein Fehlverhalten sehr. Was ich getan habe, ist absolut unentschuldbar. Ich stelle mich nun den Konsequenzen und werde die Strafe annehmen", erklärte Keller.
Das konnte der Schweizer auch den Verantwortlichen bei St. Pauli glaubhaft vermitteln. "Wir haben ihm die dunkelgelbe Karte gezeigt", sagte Geschäftsleiter Sport Thomas Meggle, "nach gründlichen internen Gesprächen mit Präsidium, Geschäftsleitung und dem Spieler haben wir entschieden, ihm eine zweite Chance zu geben."
Keller wechselte im Sommer 2015 vom 1. FC Nürnberg ans Millerntor und empfahl sich über die U 23 der Hamburger für die Profis. Am 23. Spieltag der abgelaufenen Saison debütierte Keller dann in der 2. Liga. Der Linksverteidiger brachte es auf fünf Spiele (zweimal ein- und einmal ausgewechselt) und einen kicker-Notenschnitt von 3,0. Überdies stehen 16 Partien und vier Tore in der Regionalliga Nord zu Buche.