Dem Formel-1-Rennstall Ferrari wird ein Vergehen gegen Artikel 39.1 der Sporting Regulations vorgeworfen. Dieser untersagt jegliche Teamorder, die Einfluss auf das Rennergebnis hat. Des Weiteren soll Ferrari gegen den Artikel 151 c) des Internationl Sporting Codes verstoßen haben, der Verstöße gegen das Interesse des Motorsports generell ahndet.
Auf dem Hockenheimring hatte Scuderia-Pilot Felipe Massa seinen Teamkollegen beim Rennen am 25. Juli offensichtlich ohne Gegenwehr an sich vorbeiziehen lassen. Der in der WM-Wertung besser platzierte zweimalige Titelträger aus Spanien gewann anschließend das Rennen vor seinem brasilianischen Rennstallrivalen.
Eine Durchsage via Boxenfunk vor dem Manöver hatte die Diskussionen um eine Teamorder, die nach zweimaligen Geschehnissen auch durch Ferrari schließlich 2002 verboten worden war, angeheizt.
Die Rennkommissare hatten Ferrari auf dem Hockenheimring bereits zu einer Geldstrafe von 100 000 US-Dollar verurteilt. "Was die Entscheidung der Rennkommissare betrifft, haben wir im Interesse des Sports beschlossen, nicht den Weg in die Berufung zu gehen", hatte Teamchef Stefano Domenicali kommentiert: "Wir sind zuversichtlich, dass das World Council weiß, wie es die vorliegenden Fakten einordnen muss."
Angesichts der Urteilsgepflogenheiten des World Council in vergleichbaren Fällen ist davon auszugehen, dass Ferrari aber noch wesentlich stärker büßen muss. Dies könnte eine deutliche Aufstockung des Betrags sein, aber auch Punktabzug ist denkbar.
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