Daraufhin war Busch vor die einzige mögliche Berufungsinstanz des CAS, das Schweizer Bundesgericht, gezogen und hatte dort Rechtsbeschwerde gegen das CAS-Urteil eingelegt. Diesem Anliegen wurde nach Information der "BZ am Sonntag" jetzt stattgegeben. "Wir sind erleichtert", wird Busch-Anwalt Georg Engelbrecht gegenüber der Zeitung zitiert. Trotzdem wolle man zunächst die vollständige Begründung des Urteils abwarten.
Auch Uwe Harnos, Präsident des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB), bestätigte mitterweile gegenüber dem Sport-Informations-Dienst (SID) am Samstag den Bericht der "BZ am Sonntag", zeigte sich aber ebenfalls noch vorsichtig: "Das Urteil wurde aufgehoben. Allerdings steht die Urteilsbegründung derzeit noch aus, deshalb kann man noch nichts dazu sagen. Alles andere muss man abwarten."
Durch die Aufhebung der Sperre könnte Busch somit für Bundestrainer Uwe Krupp ein Thema für das olympische Eishockeyturnier im Februar in Vancouver werden.
Allerdings steht hinter der Olympia-Teilnahme Buschs noch ein Fragezeichen. Denn die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hatte bereits im Vorfeld angekündigt, nach einem Urteil in der Schweiz die Umsetzung der Sperre beim Kammergericht in Berlin zu beantragen.
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