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Was dürfen Inline-Skater?

Mitunter wird's gefährlich

Was dürfen Inline-Skater?

Macht Spaß, ist aber mit Risiken behaftet: Beim Inline-Skaten wird buchstäblich schnell hohes Tempo erreicht.

Macht Spaß, ist aber mit Risiken behaftet: Beim Inline-Skaten wird buchstäblich schnell hohes Tempo erreicht. HUK-Coburg

Inline-Skater erreichen schnell Geschwindigkeiten um 15 km/h. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) betrachtet die rollenden Verkehrsteilnehmer aber dennoch als Fußgänger. Damit sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden. So müssen Inliner den Bürgersteig benutzen. Radwege, Seitenstreifen oder Fahrbahnen sind für sie nur dann eine Alternative, wenn ein Zusatzzeichen dies ausdrücklich erlaubt.

Immer aber sind die Skater zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Auf der Straße heißt das: Sie müssen sich am rechten Fahrbahnrand bewegen, damit sie von schnelleren Fahrzeugen überholt werden können. Auf dem Bürgersteig ist damit gemeint: Sie müssen ihr Tempo drosseln, notfalls bis zur Schrittgeschwindigkeit, und auf die eigentlichen Fußgänger achten.

Lebenslange Rente für das Opfer

Verursacht ein schneller Skater einen Unfall, so kann das teuer werden. Dies vor allem dann, wenn das Opfer Verletzungen und womöglich eine bleibende Behinderung davonträgt. "Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall muss der Skater eine lebenslange Rente zahlen", warnt die HUK-Coburg-Versicherung.

Kinder können laut Gesetz ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden, im Straßenverkehr drei Jahre später. Ob Kids für einen Unfall und dessen Folgen wirklich einstehen müssen, hängt davon ab, "ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können". Sind sie dazu in der Lage, müssen sie für sämtliche Haftpflichtansprüche des Opfers aufkommen. Im Erwachsenenalter und bei eigenem Verdienst addieren sich Renten- oder Entschädigungszahlungen hinzu. Die Eltern sind dran, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Gut, wenn sie eine Haftpflichtversicherung für sich und ihre minderjährigen Kinder abgeschlossen haben.

epr