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Crash? Einfach von der Steuer absetzen

Als Werbungskosten geltend machen

Crash? Einfach von der Steuer absetzen

Autounfall: Sofern er auf dem Arbeitsweg passiert ist, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Autounfall: Sofern er auf dem Arbeitsweg passiert ist, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. dpp AutoReporter

Tag für Tag strömen die Pendler von ihren Wohnorten zur Arbeitsstätte. Dabei lauert so manches Unheil. "Im Jahr 2014 passierten allein auf dem Arbeitsweg fast 175.000 Unfälle", sagt Sina Schmitt vom Kfz-Direktversicherer R+V24. Gut, wenn es in solchen Fällen nur mit einem Blechschaden abgeht. Der kann freilich ziemlich teuer werden. Wer Glück hat, dem greifen Arbeitgeber oder die Versicherung finanziell unter die Arme. Allen anderen bleibt der Trost, dass sie die Unfallkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen können – egal, ob sie alles oder nur einen Teil tragen mussten.

Geltend machen kann man so ziemlich alles, was mit dem Crash zusammenhängt. "Von der Reparatur, einem Abschleppwagen und beschädigter Kleidung über Selbstbeteiligung, Gutachter oder Rechtsanwalt bis hin zum Leihwagen", erklärt Schmitt. Einen Höchstbetrag gebe es nicht.

Nicht jeder Umweg wird toleriert

Allerdings muss der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert sein. Der Schwerpunkt liegt hier auf "direkt". Heißt: Umwege zum Bäcker, zum Geldautomaten oder zur Reinigung werden nicht toleriert. Anders sieht es aber aus, wenn man einen Kollegen abholt, tankt oder eine dienstliche Besorgung erledigt. Solches hat "dienstliche Gründe" und wird anerkannt. Auch wer den Nachwuchs in den Kindergarten oder zur Tagesmutter kutschiert, ist versichert.

Auch Parkrempler kann man geltend machen

Sogar Parkrempler können steuerlich abgesetzt werden, sofern das Auto während der Arbeitszeit beschädigt wurde und beispielsweise auf dem Firmenparkplatz stand. Sinnvoll ist es, der Steuererklärung ein Schreiben des Arbeitgebers beizufügen, in dem er den dienstlichen Anlass der Fahrt bestätigt. Auch Rechnungen, Quittungen, Gutachten, der Polizeibericht oder etwaige Fotos sollten mitgeschickt bzw. – wenn die Steuererklärung online abgegeben wird - parat gehalten werden.