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Autoklau im Ausland: Was tun?

Die wichtigsten Schritte, wenn das Auto gestohlen wurde

Autoklau im Ausland: Was tun?

Auto-Aufbruch: Nicht immer geht der Klau von Fahrzeugen mit solch brachialer Gewalt einher.

Auto-Aufbruch: Nicht immer geht der Klau von Fahrzeugen mit solch brachialer Gewalt einher. dpp AutoReporter

Auto-Urlaubern ist viel daran gelegen, ihren fahrbaren Untersatz wieder heil mit nach Hause zu bringen. Doch das klappt nicht immer. Neben einem Unfall ist das Abhandenkommen des Gefährts oder dessen Aufbruch eines der unangenehmsten Ferienerlebnisse. "Mehr als 500 in Deutschland zugelassene Autos wurden 2012 jenseits der deutschen Grenzen gestohlen", heißt es bei der HDI-Versicherung. Für die betroffenen Besitzer ist das noch ärgerlicher als ein Klau zuhause – muss man sich doch mit fremden Behörden und fremden Polizeibeamten in einer oft fremden Sprache auseinanderzusetzen.

Zunächst einmal gilt:

Vorbeugen ist der beste Schutz – aber wie?

Leider machen es viele Autobesitzer Langfingern noch immer viel zu leicht, sich an ihrem Gefährt zu vergreifen. Der ADAC rät daher, das Auto nach Möglichkeit immer auf einem bewachten Parkplatz, zumindest aber auf einem belebten Platz oder in einer gut einsehbaren, beleuchteten Straße abzustellen. Dass der Zündschlüssel stets abzuziehen ist und Fenster sowie Türen zu schließen sind, versteht sich von selbst – auch bei einem kurzen Halt. Beim Cabrio sollte unbedingt das Verdeck hochgefahren werden.

Auto auf Waldparkplatz

Hier steht das Auto nicht gut: Besser ist es, einen bewachten Parkplatz zu nutzen. HDI

Weitere Grundregel: Wertvolle Gegenstände wie Handys oder Kameras niemals im Auto liegenlassen, schon gar nicht sichtbar. Das gleiche gilt für Handtaschen, Brieftaschen und Reisegepäck.

Hilft die Wegfahrsperre?

"Für professionell operierende Täter sind die serienmäßigen elektronischen Wegfahrsperren meist kein Problem", sagen die HDI-Experten. Schon eher könnten zusätzlich eingebaute Wegfahrsperren oder versteckte Schalter, die den Zündkreislauf unterbrechen, einen Diebstahl verhindern.

Versierte Täter arbeiten oft mit sogenannten Funkblockern, die das Funksignal der Fernbedienung stören und so ein Verriegeln verhindern. Deshalb ist es wichtig, sich stets mit einem Blick zu vergewissern, ob das Auto durch Blinken das Abschließen bestätigt hat.

Car-Jacking – was schützt?

Car-Jacker greifen zu besonders radikalen Mitteln: Sie halten Autos an und zwingen deren Fahrer, ihnen das Fahrzeug zu übergeben. Häufig finden solche Überfälle an Ampeln statt, mitunter werden aber auch Stopps inszeniert. Grundsätzlich sollten die Autotüren von innen verriegelt werden. Nähern sich Personen dem Fahrzeug, ist Misstrauen angebracht. Wenn überhaupt, das Fenster nur einen kleinen Spalt herunterlassen – und schon gar nicht die Tür öffnen.

Was tun, wenn der Wagen weg ist?

In diesem Fall muss zuallererst die örtliche Polizei informiert und der Diebstahl dort angezeigt werden. Um eventuelle Sprachbarrieren zu überwinden, ist es sinnvoll, sich von einem Dolmetscher helfen zu lassen. Nach der Rückkehr ist auch zuhause die Polizei einzuschalten.

Innerhalb einer Woche muss zudem die Versicherung informiert werden. Zuständig ist im Falle eines Diebstahls die Teilkasko. Dr. Martin Weldi, Leiter der Abteilung Kraftfahrt-Schäden beim HDI, listet auf, was die Assekuranz jetzt an Dokumenten braucht: "In der Regel den Nachweis der Anzeige bei der Polizei, also zum Beispiel eine Kopie des Polizeiprotokolls, alle Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere, die Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle und natürlich die schriftliche Schadenanzeige des Kunden".

Polizeikontrolle im Ausland

Polizeikontrolle im Ausland: Manchmal tauchen gestohlene Autos wieder auf. Nicht immer muss sie dere Besitzer zurücknehmen. dpp AutoReporter

Das Fahrzeug taucht wieder auf – und jetzt?

In diesem Fall spielt die Ein-Monats-Frist eine Rolle. Wird das Auto innerhalb dieser Zeitspanne wieder gefunden, muss es der Besitzer zurücknehmen. Fein heraus ist dann der, bei dem ein Autoschutzbrief oder eine Zusatzvereinbarung mit der Kfz-Versicherung den Rücktransport aus dem Urlaubsland finanzieren.

Ist nach Eingang der Schadenanzeige ein Monat verstrichen, so wird das Auto Eigentum des Versicherers. Dann bekommt der Besitzer eine finanzielle Entschädigung – allerdings nur im Umfang des Wiederbeschaffungswerts. Der Neuwert wird bestenfalls bei sehr jungen Fahrzeugen ausbezahlt.

Wurde das Auto aufgebrochen, empfiehlt es sich, den entstandenen Schaden zu fotografieren. Dann gilt es wiederum Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Sinnvoll ist es, aufzuschreiben, was abhanden gekommen ist. Sind den Langfingern Scheck- und/oder Kreditkarten in die Hände geraten, so müssen diese umgehend gesperrt werden. Fehlen Ausweispapiere, ist das deutsche Konsulat bzw. die deutsche Botschaft vor Ort die richtige Anlaufstelle für Geschädigte.

Welche Versicherung zahlt?

Auto-Aufbruch

Das lockt Diebe an: Wenn Wertgegenstände oder Handtaschen offen im Auto liegen. dpp AutoReporter

Die Teilkasko ist zuständig, wenn fest eingebautes Zubehör (z.B. Navi, Radio oder Airbags) bzw. Fahrzeugteile gestohlen worden sind. Die Hausratversicherung springt bei geklautem Reise- oder Tagesgepäck ein – laut HDI aber nur, wenn eine Außendeckung vorliegt. Die Vollkasko wiederum kommt auf, wenn das Auto nur beschädigt wurde, aber nichts abhanden gekommen ist – beispielsweise, weil der Dieb bei seinem Tun gestört wurde.

Die Versicherung muss innerhalb einer Woche über den Schaden informiert werden. Dabei benötigt sie laut HDI eine Beschreibung des Tathergangs, das Polizeiprotokoll bzw. das polizeiliche Aktenzeichen und eine Liste der gestohlenen Gegenstände mit Anschaffungswert und Beschreibung. Hilfreich ist es, wenn dabei die Originalrechnungen vorgelegt werden können.