
Die Sache mit dem Wechselkennzeichen funktioniert so: Von der Zulassungsstelle erhält der "Kunde" ein sechsteiliges Set. Je zwei der kleinen Zusatzschilder werden vorne und hinten an den Fahrzeugen befestigt, das eigentliche Hauptkennzeichen lässt sich dann nach Lust und Laune austauschen und just an dem Auto anbringen, mit dem man gerade unterwegs sein möchte: Schönes Wetter? Da holen wir doch das Cabrio raus und lassen den Kombi in der Garage! Die Schilder kosten ca. 40 Euro, an Zulassungsgebühren werden rund 65 Euro fällig.
Zu berücksichigen sind allerdings auch ein paar Einschränkungen. Vom Motorrad aufs Auto zu wechseln oder vom Auto auf einen Anhänger - das funktioniert nicht. Gestattet ist der Tausch nur zwischen zwei Fahrzeugen gleicher Klassen. Was das genau heißt, erklärt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ): Gewechselt werden darf zwischen zwei Personenwagen, zwischen Pkw und Oldtimer, Pkw und Wohnmobil, Anhänger und Anhänger, Motorrad und Motorrad, Motorrad und Quad oder aber Trike. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, das gerade ungenutzte Gefährt einfach so unter der Straßenlaterne oder auf dem Aldi-Parkplatz abzustellen. Es gilt ja sozusagen als abgemeldet, muss also auf privatem Grund verharren. Dann ist auch der Kasko-Schutz, also gegen Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel gesichert. Wer hingegen das Auto auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abstelle, warnt der ADAC, "dem drohen ein Bußgeld von etwa 40 Euro und ein Punkt in Flensburg". Außerdem könne das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Vielen Kritikern geht die deutsche Regelung indes nicht weit genug. Anders als in Ländern wie der Schweiz oder Österreich, wo von zwei bzw. drei zugelassenen Fahrzeugen nur für das der jeweils teuersten Kategorie zugehörige Steuer und Versicherung bezahlt werden müssen, halten hier zu Lande sowohl Finanzkassen als auch Assekuranzen erwartungsvoll die Hand auf. Während Steuern nicht verhandelbar sind, lässt sich in Sachen Kfz-Versicherung aber durchaus was herausholen. "Mehrere Kfz-Versicherer bieten einen Beitragsnachlass und darüber hinaus eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an", sagen GTÜ-Experten.
Ob sich das tatsächlich so verhält und wie hoch der gewährte Nachlass ausfällt, muss im Einzelfall mit der Assekuranz besprochen und ausgehandelt werden. Ein Auto kann beispielsweise voll-, das andere nur teilkaskoversichert werden. "Wie viel Kunden mit den neuen Tarifen sparen können, hängt von den kombinierten Fahrzeugen ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich", heißt es von seiten der ADAC-Auto-Versicherung. Zumindest hat man ein Beispiel parat: "Zahlte ein Autobesitzer für die Versicherung von zwei Pkw - Mercedes E 220 und VW Polo - mit normalen Standardkennzeichen rund 1366 Euro jährlich, so fallen für dieselben Autos mit einem Wechselkennzeichen nur rund 870 Euro an". Das entspreche einer Ersparnis von immerhin fast 500 Euro. "Ja, wir geben Rabatte", versichert auch Claudia Herrmann von der Allianz, will sich aber auf keine exakten Zahlen festlegen, da ein solches Angebot eben "von verschiedenen Faktoren" abhänge. Zurückhaltend gibt sich die HUK-Coburg. "Wir versuchen das Problem adäquat zu lösen", sagt Sprecher Holger Brendel, "die Nachlässe auf die Kfz-Versicherung betragen maximal zehn Prozent". Das halte sich in Grenzen, ja, aber "mehr ist für uns nicht drin". Zudem seien bestimmte Vergünstigungen für eine weniger intensive Nutzung schon über andere Tarifmerkmale (Fahrleistung, Typklasse) berücksichtigt.

Tipp der GTÜ-Experten: "Vor dem Umstieg auf eine Wechselnummer auf jeden Fall bei der eigenen Kfz-Versicherung nachfragen und dann genau nachrechnen". Dann lässt sich eventuell nicht nur das Kennzeichen, sondern auch die Assekuranz wechseln. Nicht sofort, aber beim Auslaufen des bestehenden Vertrags. Oder zum bekannten Stichtag am 30. November.
Ulla Ellmer
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