2. Bundesliga

KSC: 8.000 Euro Strafe

Karlsruhe: DFB-Sportgericht ahndet Zwischenfälle

KSC: 8.000 Euro Strafe

So lautet die Begründung des DFB-Sportgerichts für die Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro, die am Dienstag gegen Zweitliga-Spitzenreiter Karlsruher SC verhängt wurde.

Die Vorfälle ereigneten sich zum einen während des Zweitliga-Spiels des KSC gegen Hansa Rostock am 20. November 2006, als im Rostocker Fanblock zwei Leuchtraketen gezündet wurden. Zum anderen wurden während des Gastspiels der Karlsruher beim 1. FC Kaiserslautern am 29. Januar dieses Jahres aus dem KSC-Fanblock zwei Raketen abgefeuert und eine Rauchbombe gezündet. Daraufhin musste das Spiel auf dem Betzenberg für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.