Im Spiel bei Bayer 04 Leverkusen am 7. November des vergangenen Jahres waren in der 72. und 78. Minute aus dem Kölner Zuschauerblock zwei Feuerwerkskörper in die Nähe des Schiedsrichterassistenten geworfen worden. Zudem wurden beim Spiel in Darmstadt am 27. November des vergangenen Jahres in der 27. und 28. Minute mehrere pyrotechnische Gegenstände im Kölner Gästeblock gezündet.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Deswegen verhängte das DFB-Sportgericht am Donnerstag eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro gegen die Domstädter. Gegen das Urteil des Einzelrichters kann seitens der Kölner binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.